Hier ein paar Infos zu unserem Verein:

Der Imkerverein Lengerich besteht aus rund 75 Mitgliedern. Zweck des Vereines ist die gegenseitige Unterstützung, Vernetzung, Weiterbildung der Imker, sowie die Förderung der Geselligkeit.

Wir halten im Jahr ungefähr 7 Vereinstreffen ab auf denen jeweils die neuesten Entwicklungen in der Imkerei unseres Bezirkes ausgetauscht werden, mit mindestens einer praktischen Vorführung aktuell anfallender imkerlicher Tätigkeiten.

In der Regel beginnen wir das Jahr mit unserer Jahreshauptversammlung. Auf dieser wird jeweils ein Teil des Vorstandes für drei Jahre neu gewählt, werden Ehrungen ausgesprochen, Vereinsbeschlüsse abgestimmt und Neuigkeiten ausgetauscht.

Oft schließt sich im Spätwinter ein Filmbeitrag an. Entweder ein aktueller Lehrfilm oder die Aufzeichnung eines interessanten Fachvortrags zu imkerlich aktuellen Themen

Im späten Frühjahr folgt der Umlarvtag. Unser Verein erwirbt jedes Jahr zwei Inselköniginnen, von denen jedes Mitglied kostenlos Larvenmaterial aus gezielten, auf Friedfertigkeit, Honigertrag und Schwarmträgheit, Verpaarungen zur eigenen Königinnennachzucht beziehen kann. Grundsätzlich ist dies jedoch auch außerhalb dieser Termine möglich. Anfängern wird selbstverständlich geholfen.

Des Weiteren haben wir 2 Standbesichtigungen, auf denen man Gelegenheit hat, anderen Imkern über die Schulter zu schauen. In der Regel werden diese durch eine praktische Lehrvorführung ergänzt.

Auf dem Sommerfest haben wir Gelegenheit uns näher kennenzulernen und in lockerer Atmosphäre zu klönen.

Im Herbst beenden wir das Imkerjahr mit der Völkermeldung. Mit der Meldung der Völker gibt man dem Landesverband an, wie viele Völker man eingewintert hat, damit der Versicherungsschutz des Folgejahres festgelegt werden kann.

Als Mitglied unseres Vereines sind Ihre Bienenvölker gegen folgende Schäden versichert:

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub, Diebstahl und Frevel (böswillige Handlungen dritter Personen)
  • Schäden durch Sturm (über Windstärke 8)
  • Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen
  • Schäden durch Erdrutsch und Felssturz
  • Schäden durch Hagel, Schneedruck, Erdbeben
  • Spritz- und Stäubeschäden
  • Schäden durch Tiere (ausgenommen räubernde Bienenvölker und Mäuse)

 

  • Imkerhaftpflichtversicherung
  • Imkerrechtschutzversicherung

 

Dreh- und Angelpunkt des Vereines ist die Webseite. Hier können Sie stets tagesaktuell die jeweiligen Faulbrutsperrgebiete einsehen sowie alle benötigten Formulare wie Bestellscheine für Gewährverschlüsse, Schadensmeldungen an die Versicherung usw. downloaden. Hier finden Sie auch eine Eizugsermächtigung, die Ihnen und unserem Kassenwart die Abrechnung erleichtert.

Alle aktuellen Ereignisse im Verein werden deutlich sichtbar auf der Startseite dargestellt.

Gerade für Einsteiger sind die verlinkten Newsletter interessant. Es handelt sich überwiegend um regionale Newsletter, die einem Jungimker eine gute Orientierung über die jeweils anfallenden Arbeiten, oder aktuellen imkerlichen Themen aus der Region bieten.

Die Zugangsdaten für den internen Bereich lauten:

Benutzer: Imker

Passwort: Verein

Es besteht die Möglichkeit, sich über den Verein Bücher oder ein Refraktometer, großformatige Bilder für Vorträge sowie einen mobilen Verkaufs- und Infopavillon auszuleihen. Eine Übersicht, sowie die Aufbauanleitung des Pavillons, findet sich im internen Teil der Webseite.

Ebenfalls im internen Teil stehen die Sitzungsprotokolle unseres Vereines, des Kreisimkervereines und des Landesverbandes.

Den Neuimkern eines Jahres bieten wir an sich alle zwei bis drei Wochen umlaufend an den jeweiligen Bienenständen zu treffen und dort die jeweils anfallenden Arbeiten unter Anleitung unseres Schulungsimkers durchzuführen. Anschließend kann jeder die Arbeiten am eigenen Bienenstand durchführen.

 

 

 

 

 

Ganz wichtig ist folgender Teil:

 

Informieren Sie sich bitte auf unserer Webseite, ob Sie Sich in einem Faulbrutsperrgebiet befinden.

Sollte dies der Fall sein, dürfen Sie dort keine Bienen oder Bienenmaterialien bewegen. Dies bedeutet sowohl Neuanschaffungen als auch Umsetzungen und Wanderungen, selbst das Hinzusetzen einer neuen Königin oder der Erwerb gebrauchter Imkereiausrüstung sind für die Dauer des Sperrbezirkes untersagt.

Es lassen sich in der Regel bei Landwirten oder Bekannten außerhalb des Sperrgebietes Standorte finden. Nach Aufhebung des Sperrgebietes kann man die Völker dann an seinen Wunschstandort versetzen.

Als Bienenhalter sind Sie zusätzlich verpflichtet, Ihren Bestand vom ersten Tag der Haltung an der Tierseuchenkasse NRW zu melden, die Sie im Falle einer durch den Amtsveterinär angeordneten Sanierung auch entschädigt. Anzumelden ist der maximal in diesem Jahr angestrebte Bestand. Ändert sich dieser unvorhergesehen, müssen die neuen Völker vom ersten Tag an nachgemeldet werden.

Die Kosten halten sich mit 1,-€ pro Volk, Mindestbeitrag 10,- € / Jahr in Grenzen.

Von dort erhalten Sie im Januar erneut die Aufforderung zur Meldung.

Eine Nichtmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens des Kreisveterinäramtes mit Bußgeld geahndet wird.

Das Meldeformular für Neuanmeldungen finden Sie unter:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie mich jederzeit unter 0162 7019658 anrufen.